Wer gefährliche Abfälle verursacht oder besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, diese Stoffe getrennt zu sammeln sowie den Nachweis über deren Verbleib zu erbringen. Altöle, Farben, Lacke, Lösemittel, Säuren, Laugen, Batterien, ölhaltige Abfälle und dergleichen mehr gefährden die Umwelt.